1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Rheinauen für das Haushaltsjahr 2023
Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung am 15.03.2023 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
§ 1 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 5.000.000,00 €.
§ 2 Sonstige Festsetzungen
Alle anderen Festsetzungen der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 vom 03.02.2023 bleiben unverändert.
§ 3 Inkrafttreten
Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.
Waldsee, den 16.03.2023
Fassott
Bürgermeister
II.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Rheinauen für das Haushaltsjahr 2023 enthält als einzige Änderung die Festsetzung des Höchstbetrages der Liquiditätskredite.
Die Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises hat mit Schreiben vom 16.03.2023 Bedenken gegen den vorgelegten Nachtrag zurückgestellt.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung kann daher öffentlich bekannt gemacht und danach öffentlich ausgelegt werden.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung liegt in der Zeit vom
27.03.2023 bis einschließlich 05.04.2023
während der allgemeinen Dienststunden (Montag – Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und Montag – Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr) in der Verbandsgemeinde Rheinauen, Ludwigstraße 99 (Rathaus Zimmer 2.12), zur allgemeinen Einsicht öffentlich aus.
III.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 GemO eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften beim Erlass der Haushaltssatzung für deren Gültigkeit von Anfang an unbeachtlich ist, wenn diese nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhalts, der eine solche Rechtsverletzung begründen könnte, gegenüber der Verbandsgemeinde Rheinauen geltend gemacht worden ist.
Waldsee, den 16.03.2023
gez. Fassott
Bürgermeister
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