Amtliche Meldung

Vollzug des Baugesetzbuches; Ortsgemeinde Neuhofen, Bebauungsplan „Neue Sporthalle“

hier: Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ortsgemeinderat Neuhofen hat in seiner Sitzung am 03. September 2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Neue Sporthalle“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die Ortsgemeinde Neuhofen beabsichtigt mit dem vorliegenden Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Dreifeldsporthalle für den Breitensport zu schaffen.

Im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Rheinauen ist diese Fläche als Grünfläche mit Zweckbestimmungen „Dreifeldsporthalle“ dargestellt.

Verfahren:
Aufgrund der Beurteilung des Planungsgebietes als Außenbereich gemäß § 35 BauGB, wird zur planerischen Absicherung des Vorhabens, die Aufstellung des Bebauungsplanes im Vollverfahren mit Umweltbericht erforderlich.

Geltungsbereich:
Das Plangebiet befindet sich im Süden der Ortsgemeinde Neuhofen und umfasst eine Fläche von ca. 13,50 ha. Diese ist im Norden durch die Woogstraße, im Westen durch das Sportzentrum II, im Osten durch die Erschließungsstraße der Reitanlage und im Süden durch das Flst.-Nr. 4511 begrenzt. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 4482/2 (teilweise), 4482/3, 4516/2, 4516/1, 4515, 4514, 4513, 4512 und 4511 der Gemarkung Neuhofen.

Abbildung Geltungsbereich „Neue Sporthalle“ (ohne Maßstab)

Neuhofen, 21.11.2024

Ortsgemeinde Neuhofen

gez. Marohn
Ortsbürgermeister

 

 

 

 

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