Amtliche Meldung

Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Rheinauen

5. Satzung
vom 11.07.2024

zur Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Rheinauen
vom 25.07.2014
– zuletzt geändert durch Satzung vom 01.07.2021

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) in den geltenden Fassungen in seiner Sitzung am 10.07.2024 folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1
Änderungen

 § 5 der Hauptsatzung (Beigeordnete) wird wie folgt geändert:

(1) Die Verbandsgemeinde hat bis zu zwei Beigeordnete, denen beide eigene
Geschäftsbereiche zugeordnet werden können.

(2) Für die Verbandsgemeinde können bis zu drei Geschäftsbereiche gebildet werden, je einer für den Bürgermeister und die bis zu zwei Beigeordneten.

§ 7 der Hauptsatzung (Aufwandsentschädigung der Beigeordnete) wird wie folgt geändert:

(3) Der ehrenamtliche Erste Beigeordnete mit Geschäftsbereich erhält eine
monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 75 %, der weitere ehrenamtliche Beigeordnete mit Geschäftsbereich eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 % der Aufwandsentschädigung nach §13 Abs.2 KomAEVO.

§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Waldsee, 11.07.2024
gez. Fassott
Bürgermeister

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Erlass der Satzung für deren Gültigkeit von Anfang an unbeachtlich ist, wenn dieser nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Waldsee, 11.07.2024
gez. Fassott
Bürgermeister

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