Afrikanische Schweinepest (ASP): Kreis ruft zur Vorsicht auf
Nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hessen hat das Virus mit Fällen in den Landkreisen Alzey-Worms und Mainz-Bingen nun auch Rheinland-Pfalz erreicht. Der Rhein-PfalzKreis ist zwar nicht davon betroffen. Trotzdem möchte der Kreis alle Bürgerinnen und Bürger über die
ASP informieren und ruft zu erhöhter Vorsicht auf.
Die ASP ist eine Viruserkrankung, die für den Menschen ungefährlich ist. Sie betrifft ausschließlich Wild- und Hausschweine – das schließt auch die sogenannten Minipigs mit ein. Für die Wild- und Hausschweine endet die Erkrankung fast immer tödlich. Andere Tiere sowie der Mensch sind nicht
betroffen.
Die ASP ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und hochansteckend. Schon eine kleine Unachtsamkeit kann zur Weiterverbreitung und Infektion führen. Aktuell gibt es keinen Impfstoff gegen die Erkrankung.
Die Verbreitung der Viruserkrankung kann über verschiedene Wege erfolgen:
– Verbreitung von Tier zu Tier: Dabei können auch Tierarten, für die das Virus ungefährlich ist, das Virus übertragen und Schweine anstecken.
– Verbreitung über infizierte Lebensmittel: Das Virus hält sich in gekühltem, gefrorenem, gepökeltem und geräuchertem Fleisch oder Wurst bis zu 400 Tage. Werden diese Speisereste in öffentlichen Mülleimern entsorgt oder achtlos weggeworfen, können auch diese zur Ansteckung führen.
– Verbreitung über Gegenstände: Das Virus kann über Kleidung oder Schuhe, aber auch durch Fahrzeuge oder Jagd-, Landwirtschafts- und Campingausrüstung in Ställe oder Wohnungen gelangen.
Was können die Bürgerinnen und Bürger jetzt tun?
– Es ist ganz besonders wichtig, in der Natur sowie auf Rastplätzen an Autobahnen und Landstraßen keine Lebensmittel und Speisereste wegzuwerfen. Auch in die dort aufgestellten offenen Müllkörbe dürfen keine Speisereste entsorgt werden. Stattdessen müssen Wanderer, Spaziergänger oder Autofahrer die Speisereste zuhause entsorgen.
– Wer ein totes Wildschwein findet, sollte umgehend den zuständigen Jäger, die Polizei oder das Veterinäramt (Telefon 0621/5909-7640) informieren. Das tote Tier sollte auf keinen Fall berührt und genügend Abstand gewahrt werden.
– Tierhalterinnen und Tierhalter müssen konsequent auf Hygiene achten, um ihre Tiere zu schützen. Dazu gehört, dass vor dem Betreten der Ställe die Kleidung gewechselt wird, keine Fremden den Stall betreten dürfen, keine Speiseabfälle verfüttert werden und das Futter so gelagert wird, dass es nicht durch Wildschweine kontaminiert werden kann.
Weitere Informationen:
Auf der Website des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz sind wichtige Informationen und Merkblätter zur Afrikanischen Schweinepest zu finden: https://lua.rlp.de/unsere-themen/tiergesundheittierseuchen/tierseuchenbekaempfung/afrikanische-schweinepest
Ebenso hat das rheinland-pfälzische Umweltministerium zahlreiche Informationen zur Afrikanischen Schweinepest zusammengetragen: https://mkuem.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheittierseuchenbekaempfung/afrikanische-schweinepest-asp
Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.