Amtliche Meldung

Ausübung des Eissports auf Gewässern

Die Verbandsgemeindeverwaltung weist darauf hin, dass, sofern die Gewässer „Wolfgangsee, Schlicht, Schulgut, Marxweiher oder der Altrhein“ in diesem Winter zufrieren folgende Verhaltensregeln zu beachten sind:

1.    Die Gewässer und die dazugehörigen Anlagen sind keine Wintersportgelände.

2.    Die Tragfähigkeit der Eisschicht wir nicht überprüft.

3.    Die Wasservögel halten immer wieder gewisse Stellen im Eis frei, damit sind Gefahren verbunden.

4.    Die Wassertiefe beträgt bis zu 15 Meter.

5.    Das Betreten der Eisfläche erfolgt auf eigene Gefahr.

6.    Es erfolgt keine Freigabe der Eisfläche.

Die Verbandsgemeindeverwaltung bittet um Beachtung und Befolgung dieser Verhaltensregeln.

 

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