Bekanntmachung des Landrats zur Eintragung der von der Meldepflichtbefreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis
I.
Am Sonntag, 9. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr, findet die Wahl der Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister sowie der Gemeinderäte, des Stadtrats, der Ortsgemeinderäte, der Verbandsgemeinderäte und des Kreistags statt. Eine etwaige Stichwahl der Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister ist für den Sonntag, 23. Juni 2024, ebenfalls von 8 bis 18 Uhr angesetzt.
II.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 3. Mai 2024, 12 Uhr, bei der Gemeinde-/Verbandsgemeinde-/Stadtverwaltung zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Gemeinde-/Verbandsgemeinde-/Stadtverwaltung erhalten.
Ludwigshafen, 20.03.2024
Clemens Körner
Landrat, zugleich als Kreiswahlleiter