Bekanntmachung nach § 97 Abs. 1 GemO
Bekanntmachung der Ortsgemeinde Altrip
- Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
- Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen habe ich am 06.12.2022 dem Ortsgemeinderat zugeleitet.
- Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen, Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee, Zimmer 2.13 bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den
Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem stehen die Haushalts-satzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im
Internet unter vg-rheinauen.de zur Einsichtnahme bereit. - Die Einwohnerinnen und Einwohner von Altrip haben die Möglichkeit,
vom 09.12.2022 bis 23.12.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung
Rheinauen, Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee, Vorschläge zum
Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und
seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen z. Hd. Frau Ullrich, Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee, oder elektronisch an haushalt@vg-rheinauen.de einzureichen.
Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Ortsgemeinde Altrip, 09.12.2022
Mansky,
Ortsbürgermeister