Amtliche Meldung

Bekanntmachung nach § 97 Abs. 1 GemO

„Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Rheinauen

  1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einschließlich Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Rheinauen
  2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einschließlich Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Rheinauen habe ich dem Verbandsgemeinderat zugeleitet.

  1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einschließlich Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Rheinauen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen, Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee, Zimmer 2.13, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat zur Einsichtnahme (bitte telefonisch einen Termin vereinbaren) aus.
    Außerdem stehen die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einschließlich Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Rheinauen im Internet unter www.vg-rheinauen.de zur Einsichtnahme bereit.
  2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Rheinauen haben die Möglichkeit, vom 19.12.2022 bis 07.01.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen, Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einschließlich Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Rheinauen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen z.Hd. Herrn Rennholz, Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee, oder elektronisch an haushalt@vg-rheinauen.de
    Der Verbandsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Verbandsgemeinde Rheinauen, 16.12.2022

Fassott
Bürgermeister

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