Biotonnenkontrollen im Rhein-Pfalz-Kreis
Aufgrund verschärfter rechtlicher Rahmenbedingungen wird der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des RheinPfalz-Kreises ab 2024 eine technische Störstoffdetektion an den Abfuhrfahrzeugen einführen. Ab 01.01.2024 können Biotonnen nicht mehr entleert werden, wenn der Grad der „Verschmutzung“ durch Metalle, Restabfall oder Plastik im Biomüll zu hoch ist. Die Behälter werden in diesem Fall mit einem dafür konzipierten Aufkleber versehen, der auf die fehlerhafte Befüllung hinweist. Der Nutzer der Tonne hat die Möglichkeit bis zur nächsten Abfuhr die Fehlwürfe zu entfernen oder den Inhalt der Tonne kostenpflichtig als Restmüll entsorgen zu lassen.
Um bereits im Vorfeld ein Bewusstsein für die kommende Regelung zu schaffen, wird im Zeitraum
02.10.2023 – 13.10.2023
eine stichprobenartige Kontrolle der Biotonnen auf Fehlbefüllungen stattfinden.
Die roten Aufkleber dienen dabei aktuell noch als Warnung mit dem Hinweis, dass derart fehlbefüllte Biotonnen ab 2024 nicht mehr geleert werden. In diesem Fall hat der Nutzer der Tonne die Möglichkeit bis zur nächsten Abfuhr die Fehlwürfe zu entfernen oder den Inhalt der Tonne kostenpflichtig als Restmüll entsorgen zu lassen.