Das Steueramt informiert: Änderung des Hundesteuersatzes 2024 für die Ortsgemeinde Altrip
Der Ortsgemeinderat Altrip hat in seiner Sitzung vom 05.04.2024 die Erhöhung des Hundesteuersatzes für den ersten Hund beschlossen.
Die Hundesteuersätze werden in der Haushaltssatzung festgesetzt und sind gemäß § 24 Absatz 3 der Gemeindeordnung öffentlich bekanntzumachen.
Am 12. April 2024 erfolgte die Bekanntgabe der neuen Steuersätze im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Rheinauen.
Demnach tritt die Haushaltssatzung rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft.
Für das Haushaltsjahr 2024 wurde folgende Änderung der Hundesteuersätze festgesetzt:
60,-€ für den 1. Hund
Die Steuersätze für weitere Hunde bleiben unverändert bei 90€ für den 2. Hund und 135€ für jeden weiteren Hund.
Die Bekanntgabe der Änderungsbescheide erfolgt in diesem Jahr ab der Kalenderwoche 46.
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