Erhöhung der Hebesätze für die Gewerbesteuer in der Ortsgemeinde Neuhofen
Gewerbesteuer für das Jahr 2024 in der Ortsgemeinde Neuhofen
Auf Grund der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Neuhofen vom 29.04.2024 (Inkrafttretung 01.01.2024) erhöht sich der Hebesatz für die Gewerbesteuer rückwirkend. Die zu Beginn des Jahres versendeten Gewerbesteuerbescheide für das Jahr 2024 (Gewerbesteuervorauszahlungsbescheide 2024) weisen den Hebesatz in Höhe von 380 % aus.
In der 28. Kalenderwoche wurden neue Gewerbesteuervorauszahlungsbescheide für das Jahr 2024 versendet, welche die vorgenannten Bescheide ersetzen und den aktuellen Hebesatz in Höhe von 390 % sowie die aktuellen Abschlagszahlungen enthalten.
Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.