Amtliche Meldung

Förderprogramm „Reduzierung von Barrieren in Wohnungen“

Der Gemeinderat hat im Dezember die „Richtlinien der Ortsgemeinde Otterstadt zur Förderung von privaten Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren in Wohnräumen“ beschlossen und hierfür 15.000 € für das Jahr 2022 bereitgestellt.

Die Förderung beträgt 10 Prozent und ist auf 2.500 € begrenzt. Gefördert werden Maßnahmen die der Barrierefreiheit in der Wohnung selbst dienen, aber auch Arbeiten am Gebäude, wenn dadurch Barrieren beim Zugang zur Wohnung reduziert werden.

Die vollständigen Zuwendungsrichtlinien können Sie im Bürgerbüro Otterstadt sowie untenstehend oder auf der Homepage www.otterstadt.de online einsehen.

Auskunft erteilt Herr Frank Juchem im Rathaus der Verbandsgemeinde oder telefonisch unter 06236/4182-400.

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