Haushaltsangehörige/r oder enge Kontaktperson eines COVID-19-Falls – Was tun?
Folgende Personengruppen sind absonderungspflichtig:
- Ungeimpfte
- Geimpfte, deren zweite Impfung länger als 90 Tage zurückliegt
- Genesene, deren Erkrankung länger als 90 Tage zurückliegt
Folgende Personengruppen sind nicht absonderungspflichtig:
- Genesene (ab dem 28. Tag nach dem positiven Test), deren Erkrankung nicht länger als 90 Tage zurückliegt
- Geimpfte (ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung), deren zweite Impfung nicht länger als 90 Tage zurückliegt
- Geboosterte (drei Impfungen notwendig!)
- Geimpfte Genesene
- Minderjährige, die im privaten Umfeld Kontakt mit einem positiven COVID 19-Fall hatten
Achtung: Enge Kontaktpersonen mit Symptomen müssen umgehend einen PCR-Test durchführen lassen (unabhängig davon, welcher Personengruppe sie angehören!).
Wie lange müssen Kontaktpersonen in Absonderung?
- Haushaltsangehörige: 10 Tage Absonderung (ab PCR-Test-Datum der ersten positiv getesteten Person im Haushalt)
- Kontaktpersonen: 10 Tage Absonderung (nach dem letzten Kontakt zur positiv getesteten Person; der Kontakt muss in den 48 Stunden vor dem Test oder vor Symptombeginn der positiven Person stattgefunden haben)
Es besteht die Möglichkeit, die Absonderung zu verkürzen, wenn ab dem 8. Tag der Quarantäne ein durch geschultes Personal durchgeführter PoC-Schnelltest mit negativem Ergebnis (kein Selbsttest!) vorgenommen wird.
Wie werden Sie als enge Kontaktperson an das Gesundheitsamt übermittelt?
Die positiv getestete Person erhält ein Formular, in welchem sie alle engen Kontaktpersonen notieren und anschließend an das Gesundheitsamt übermitteln muss. Sobald das Formular vorliegt, erhalten Sie Ihre Absonderungsbescheinigung per Post.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens die Bearbeitung der Kontaktpersonen einige Tage in Anspruch nehmen kann. Wir bitten Sie deshalb um etwas Geduld und Verständnis dafür, dass nicht jede Anfrage individuell beantwortet werden kann.
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