Amtliche Meldung

Informationen zur Briefwahl für die Bundestagswahl und die Landratswahl am 23.02.2025 – Briefwahlausgabe erst ab 10.02.2025 möglich

Die Wahlteilnahme an der Bundestagswahl und der Landratswahl ist per Urnen- und Briefwahl möglich.

Die Landeswahlleitung empfiehlt, auch mit Blick auf das nochmal verkürzte Zeitfenster, am Wahltag selbst die Stimme im Wahllokal abzugeben.

Zur Beantragung der Briefwahl stehen folgende Möglichkeiten, zur Verfügung:

– per E-Mail an briefwahl@vg-rheinauen.de
online über die Homepage

www.vg-rheinauen.de/verwaltung-politik/wahlen/btw2025/ oder dem auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code

schriftlich durch vollständiges Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Brief an die Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen

In allen Fällen muss der Antragsteller seinen Familien- und Vornamen, das Geburtsdatum und seine Wohnanschrift angeben.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Ausgabe der Briefwahl erst ab dem 10. Februar möglich sein wird. Grund dafür ist die sehr enge Zeitschiene aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen. Die Stimmzettel für die Bundestagswahl werden erst Ende der Kalenderwoche 6 bei uns eintreffen.

Wir bereiten in der Verwaltung alle Unterlagen vor, ergänzen diese mit den Stimmzetteln und verschicken diese schnellstmöglich. Bitte wundern Sie sich daher auch nicht, wenn das Datum auf Ihrem Wahlschein bereits aus der KW 5/6 eingedruckt ist.

Sie haben auch die Möglichkeit, während der allgemeinen Öffnungszeiten der Briefwahlbüros die Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen. Sie können, falls gewünscht, unmittelbar vor Ort von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Dies wird ab dem 10.02.2025 möglich sein. Bitte berücksichtigen Sie bei der persönlichen Beantragung, dass es aufgrund des engen Zeitfensters zu einem erhöhten Besucheraufkommen und ggfs. zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann.

Der Wahlberechtigte kann eine Person beauftragen, für ihn den Wahlschein samt Briefwahlunterlagen entgegenzunehmen. Auch dies muss mittels einer schriftlichen Vollmacht gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung erfolgen. Die beauftragte Person darf nur maximal vier Bevollmächtigungen dieser Art annehmen und muss dies auch gegenüber der Verwaltung versichern.

Wahlscheine können bis zum zweiten Tag vor der Wahl, das ist Freitag, der 21.Februar 2025 18:00 Uhr (nur in Waldsee), bei der Verbandsgemeindeverwaltung beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden.

Die Briefwahlunterlagen müssen so frühzeitig beantragt werden, dass der von der Wählerin bzw. dem Wähler gekennzeichnete Stimmzettel rechtzeitig wieder bei der Verbandsgemeindeverwaltung, spätestens am Tage der Wahl bis 16 Uhr, eingeht. Der Wahlbrief kann auch am Tage der Wahl bis spätestens 18 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.

Das den Briefwahlunterlagen beigefügte Merkblatt informiert über die richtige Handhabung der Stimmabgabe.

Hinweis:
Wenn für die Hauptwahl am 23.02.2025 Briefwahl beantragt wird, werden für evtl. Stichwahlen am 16.03.2025 automatisch Briefwahlunterlagen zugestellt.

Die Briefwahlbüros

im Rathaus Waldsee, Zimmer E.02,
im Rathaus Altrip, Zimmer 102 und
im Rathaus Neuhofen Zimmer 1,

haben wie folgt geöffnet:

Montag – Freitag:                08:00 – 12:00 Uhr
Montag – Mittwoch:            14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag                           14:00 – 18:00 Uhr

Freitag vor der Wahl, 21.02.2025 (nur in WALDSEE):
08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

Wahlsonntag, 23.02.2025 (nur in WALDSEE):
08:00 – 15:00 Uhr

Bei telefonischen Rückfragen stehen Ihnen wir Ihnen unter den Telefonnummern

06236 4182 -313 (Waldsee & Otterstadt),
06236 4182 -362 (Altrip),
06236 4182 -352 (Neuhofen), 

gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie auch immer online unter www.vg-rheinauen.de/wahlen

 

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