Amtliche Meldung

Noch bis 2. April möglich: Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung für 2023 einzahlen

Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können für 2023 noch bis zum 2. April gezahlt werden. Dies kann sich für alle lohnen, die nicht rentenversicherungspflichtig sind. Denn freiwillige Beiträge erhöhen die Rente, können einen Rentenanspruch begründen und sich auch steuerlich auswirken.

Höhe des Beitrags

Die Höhe des freiwilligen Beitrags ist frei wählbar zwischen dem Mindestbeitrag von monatlich 100,07 Euro und dem für 2023 geltenden Höchstbeitrag von monatlich 1 357,80 Euro. Auf der Überweisung sind Versicherungsnummer, Vor- und Zuname sowie der Zeitraum, für den die Beiträge bestimmt sind, anzugeben.

Warum es sich lohnen kann

Wegen des günstigen Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung kann es für Selbständige, Hausfrauen und andere Personen, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, interessant sein, freiwillige Beiträge zu zahlen. Sie zählen nicht nur für Mindestversicherungszeiten, sondern können die spätere Rente erhöhen. Ein Beispiel: Für ein Jahr freiwillige Beiträge in Höhe von 100,07 Euro monatlich gibt es – Stand heute – jeden Monat 5,35 Euro mehr Rente. Über die Rentenanpassungen kann sich dieser Betrag in der Zukunft weiter erhöhen.

Außerdem kann es auch steuerlich interessant sein, freiwillige Beiträge zu zahlen. Auskünfte dazu geben die Finanzämter, die Steuerberater oder die Lohnsteuerhilfevereine.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rhein-land-Pfalz, über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de.

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