Öffentliche Bekanntmachung
Einladung zur Wahl eines stellvertretenden Brand- und Katastrophenschutzinspekteurs für den Rhein-Pfalz-Kreis gemäß §§ 5, 14 Landesgesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) vom 02.11.1981 (GVBl, S.247), zuletzt geändert durch § 14 des Gesetzes vom 29.07.2024 (GVBl. S. 302)
Im Rhein-Pfalz-Kreis wird ein Nachfolger des ehrenamtlichen stellvertretenden Brand- und Katastrophenschutzinspekteurs (stellv. BKI) als Ehrenbeamter des Rhein-Pfalz-Kreises gewählt.
Der bisherige Stelleninhaber scheidet mit Wirkung zum 30.09.2025 aus seinem Amt aus.
Die Aufgaben eines stellvertretenden Brand- und Katastrophenschutzinspekteurs ergeben sich in dessen Zuständigkeitsbereich analog aus den in § 5 LBKG genannten Aufgaben des Brand- und Katastrophenschutzinspekteurs.
Wählbar ist jeder Feuerwehrangehörige, der die Voraussetzungen für dieses Amt erfüllt (§§ 15, 18, 19 Feuerwehrverordnung).
Wahlberechtigt sind nach § 5 LBKG in Verbindung mit § 14 Abs. 1 LBKG alle Wehrleiter.
Gewählt wird der ehrenamtliche stellvertretende Brand- und Katastrophenschutzinspekteur durch die Wehrleiter. Seine Amtszeit beträgt 10 Jahre.
Die Wahl findet statt am Donnerstag, 08.05.2025, 19.00 Uhr im Feuerwehr-Gerätehaus Neuhofen, Otto-Dill-Straße 3, 67141 Neuhofen.
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Wahlversammlung
2. Feststellen der ordnungsgemäßen Einladung
3. Vorschläge zur Wahl des neuen stellv. BKI
4. Wahl des stellv. BKI
Ludwigshafen, 26.03.2025
gez.
Clemens Körner
Landrat und Wahlleiter