Öffentliche Bekanntmachung des Verbandes Region Rhein-Neckar über die Offenlage zur Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar
hier: Öffentliche Auslegung zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Personen des Privatrechts gemäß § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 6 Abs. 3, 4 und § 10 Abs. 1 LPlG Rheinland-Pfalz
Die Verbandsversammlung des Verbandes Region Rhein-Neckar hat in ihrer Sitzung am 15. Dezember 2023 die Durchführung des Beteiligungsverfahrens und der Offenlage zur Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan RheinNeckar beschlossen.
Nach § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz i.V.m. § 6 Abs. 4 Landesplanungsgesetz RheinlandPfalz (über Verweis aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 des Staatsvertrages zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz über die Zusammenarbeit bei der Raumordnung und Weiterentwicklung im Rhein-Neckar-Gebiet) ist der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht öffentlich auszulegen.
Die Planunterlagen werden vom 5. März 2024 bis einschließlich 29. April 2024 an folgenden Stellen ausgelegt und können dort während der genannten Zeiten eingesehen werden:
– Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Kreishaus, Raum 402 Registratur, Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen, übliche Bürozeiten
– Verband Region Rhein-Neckar, M 1, 4-5, 68161 Mannheim, EG/Empfangsbereich, Mo – Do 8:30-16:00 Uhr; Fr 8:30-13:00 Uhr.
Gleichzeitig werden die Unterlagen im Internet unter www.m-r-n.com/windenergie digital zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Anregungen zum Planentwurf können bis zu zwei Wochen nach Ablauf der
Auslegungsfrist beim Verband Region Rhein-Neckar wie folgt vorgebracht werden:
– schriftlich an: Verband Region Rhein-Neckar, M 1, 4-5, 68161 Mannheim oder
– elektronisch an: Windenergie.Beteiligung@vrrn.de
– ergänzend werden die Planunterlagen auch über eine Online-Beteiligungsplattform des Verbandes Region Rhein-Neckar unter https://beteiligung-regionalplan.de/vrrn-windenergie bereitgestellt, auf der Anregungen unmittelbar digital abgegeben werden können.
Rechtsansprüche werden durch die Beteiligung der Öffentlichkeit nicht begründet.
Datenschutzhinweis:
Die im Verfahren zur Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar angegebenen personenbezogenen Daten werden zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. Art. 3 Abs. 2 Staatsvertrag Rhein-Neckar unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der DSGVO sowie des Bundesdatenschutzgesetzes und des Landesdatenschutzgesetzes Baden-Württemberg erhoben und verarbeitet. Nähere Informationen hierzu und zu den Rechten nach Art. 15 ff DSGVO finden Sie in den Datenschutzhinweisen des Verbandes Region Rhein-Neckar unter www.m-r-n.com/regionalplanaenderung-datenschutz .
Verband Region Rhein-Neckar
Mannheim, 26.02.2024
gez.
Stefan Dallinger
Verbandsvorsitzender