Amtliche Meldung

Öffentliche Bekanntmachung – Staatliche Fischerprüfung

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis – untere Fischereibehörde – teilt mit, dass am

Freitag, 01.03.2024
Freitag, 06.12.2024

im Kreishaus, Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen,
Räume A 153 und A 155, I. OG

jeweils staatliche Fischerprüfungen stattfinden.

Wir bitten darum, uns den Anmeldebogen für die vorläufige Zulassung zu dieser Prüfung auf dem Postweg (Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Abteilung Gesundheit und Verbraucherschutz, Dörrhorststraße 36, 67059 Ludwigshafen), per FAX unter 0621/5909- 7720 oder per E-Mail unter gesundheitsamt@rheinpfalzkreis.de zuzusenden.

Den Anmeldebogen auf Zulassung zur Fischerprüfung finden Sie auf unserer
Homepage
www.rhein-pfalz-kreis.de.

Rückfragen zur Fischerprüfung können Sie gerne unter der folgenden Telefonnummer stellen: 0621/5909-7345.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass auch eine Anmeldung über die Fischereiverbände erfolgen kann.

Anmeldeschluss ist jeweils 4 Wochen vor dem Prüfungstag,
• für den
01.03.2024 spätestens am 02.02.2024,
• für den
06.12.2024 spätestens am 08.11.2024.

Die endgültige Zulassung zur Prüfung setzt voraus, dass Bewerber bis zum Prüfungstag neben anderen Zulassungsvoraussetzungen gegenüber der Unteren Fischereibehörde nachweisen müssen, dass sie mindestens 35 Stunden an einem Vorbereitungslehrgang teilgenommen haben.

Neben dem 35-stündigen Pflichtstundennachweis an einem Vorbereitungslehrgang, müssen die Prüfungsinteressenten bis zum Prüfungstag weitere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

1. Das 13. Lebensjahr muss vollendet sein.
2. Es darf kein gesetzlicher Betreuer zur Besorgung aller persönlichen Angelegenheiten bestellt sein.
3. Es dürfen keine Gründe vorliegen, nach denen im Sinne von § 38 Abs. 2 des
Landesfischereigesetzes der Fischereischein versagt werden kann.
4. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung muss spätestens 4 Wochen vor
Prüfungsbeginn bei der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis -untere Fischereibehördeeingereicht werden.
5. Bei minderjährigen Bewerbern, die das 13. Lebensjahr vollendet haben, muss die Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter vorliegen, dass die
Fischerprüfung abgelegt werden kann.
6. Die Prüfungsgebühr in Höhe von 29,00 € muss rechtzeitig bei der Kreisverwaltung eingezahlt werden, d.h. spätestens 2 Wochen vor dem Prüfungsbeginn.

Sobald die Prüfungsvoraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Bewerber ein gesondertes Zulassungsschreiben, in dem der genaue Zeitpunkt der Prüfung mitgeteilt wird.

gez.
Clemens Körner
Landrat

Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.