Öffentliche Zustellung eines Schriftstückes
Für Herrn Christian Hübner, letzte bekannte Anschrift 67061 Ludwigshafen am Rhein, Yorckstraße 28, liegt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen, Zimmer 2.13, Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee, folgendes Schriftstück zur Einsichtnahme und Abholung bereit:
1 Bescheid der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen mit dem Kassenzeichen 09/000-00006591/001-025 vom 09.04.2024.
Dieses Schriftstück kann bei der vorgenannten Dienststelle zu folgenden Sprechzeiten in Empfang genommen werden:
Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
und außerdem
Montag bis Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Dokument gem. § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungszustellungsgesetzes (LVwZG) vom 02.03.2006 (GVBl. S. 56) in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I S. 2354) öffentlich zugestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste eintreten können. Dieser Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Waldsee, den 12.04.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen
Im Auftrag
gez. Fassott