Amtliche Meldung

Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Gemeinde Altrip

In der Gemarkung Altrip, Flurstücksnummern 2444/3, 2447/1, 2448/1 und 2449/3 (Lagebezeichnung Schleienweg 18, 16 und 14) wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Teilungsvermessung bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahmen wurde am 29.06.2022 eine Niederschrift (Grenzniederschrift) angefertigt.

Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 8. Oktober 2013 (GVBl. S. 359), BS 219-1, werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die in der Grenzniederschrift näher bezeichneten Maßnahmen öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil der Grenzniederschrift hat folgenden Wortlaut:

Die neuen Flurstücksgrenzen werden entsprechend dem Ergebnis festgestellt.

Die Grenzpunkte werden auf der Grundlage der vorstehenden Entscheidung abgemarkt.

Die Grenzniederschrift ist in der Zeit vom 15. Juli bis 29. Mai 2022 bei der Öffentlichen Vermessungsstelle Dipl.-Ing. Frank W. Brütsch, Bahnhofstraße 72, 67105 Schifferstadt, ausgelegt und kann während der Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 12:00 und 12:30 bis 16:00 Uhr, Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr) eingesehen werden.

Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 308, BS 2010-3) in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in den jeweils geltenden Fassungen, nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die genannte Verwaltungsentscheidung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Öffentl. Vermessungsstelle Dipl.-Ing. Frank W. Brütsch, Bahnhofstraße 72, 67105 Schifferstadt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Dipl.-Ing. Frank W. Brütsch, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Bahnhofstraße 72, 67105 Schifferstadt
Tel.: 06235/98400, Fax 06235/98900, Mail: buero@bruetsch-oebvi.de

 

 

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