Satzung des Rhein-Pfalz-Kreises über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung vom 18.03.24 – gültig ab 01.07.24
59-24 Anlage Satzung
Diese wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
gez.
Clemens Körner
Landrat
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