Schon gewusst…? Umweltförderrichtlinien der Ortsgemeinde Otterstadt!
Die Ortsgemeinde Otterstadt gewährt ihren Bürger*innen einen finanziellen Zuschuss für die Umsetzung von klima- u. umweltfreundlichen Maßnahmen. Ziel dieser geförderten Maßnahmen ist es, Energieeinsparpotentiale zu nutzen und eine Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen in der Gemeinde zu erreichen. Die Umweltförderrichtlinien, der Antrag und die Maßnahmen-Übersicht sind auf der Homepage einsehbar: https://www.vg-rheinauen.de/leben-in-der-vg/klimaschutz/foerderungen/
Bitte beachten Sie dabei besonders die Fristen. Der Antrag kann bereits eingereicht werden, sobald eine Auftragsbestätigung vorliegt. Er ist spätestens innerhalb von 3 Monaten einzureichen nach Maßnahmenbeginn. Als Maßnahmenbeginn gilt die Auftragserteilung, nicht die Ausführung der Maßnahme.
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