Amtliche Meldung

Umweltförderung der Ortsgemeinde Otterstadt – neue Festsetzungen

Die Ortsgemeinde Otterstadt fördert den Umwelt- und Klimaschutz auf ihrem Gemeindegebiet. Ziel dieser geförderten klima- und umweltfreundlichen Maßnahme ist es, neben dem Umweltschutz u.a. Energieeinsparpotentiale zu nutzen und dadurch eine Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen in der Ortsgemeinde zu erreichen.

Die Richtlinien von 2022 wurden in einigen Punkten überarbeitet und vom Ortsgemeinderat in der Sitzung am 04.12.2024 beschlossen.

  • Eine wichtige Änderung ist unter anderem, dass ab sofort alle Einwohner*innen der Ortsgemeinde Otterstadt uneingeschränkt antragsberechtigt sind (zuvor war nur antragsberechtigt, wer mindestens seit 24 Monaten in der Gemeinde wohnt).

Die Richtlinien werden hiermit nochmals bekannt gemacht. 

Die vollständigen Unterlagen (die Richtlinien, der Antrag sowie die Übersicht der Maßnahmen) sind auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rheinauen einsehbar und stehen zum Download bereit:

https://www.vg-rheinauen.de/leben-in-der-vg/klimaschutz/foerderungen/

Bei Rückfragen stehen die Klimaschutzmanagerinnen Dr. Silke Sturm und Nicole Ludwar gerne zur Verfügung (06236/4182-711 oder -712) .

 

Umweltförderrichtlinien Dez. 2024 (002) Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.