Verpachtung einer Wiese/Streuobstwiese
Die Ortsgemeinde Waldsee hat ab sofort nachfolgend aufgeführte Streuobstwiese (Gemarkung Waldsee) neu zu verpachten:
Bezeichnung/Gewanne | Pachtfläche | Pachtpreis | Bewirtschaftungsart |
Neuroth, 2. Gewanne (Altriper Straße – K 13) |
ca. 265 ar (ca. 2,65 ha) |
1,30 €/ar | Wiese / Streuobstwiese |
Bewirtschaftung/Unterhaltung:
Die Wiese/Streuobstwiese ist als solche zu erhalten und zu bewirtschaften. Hierzu gehört eine regelmäßige Mahd mit 1 – 2 Mähgängen pro Jahr (zwischen dem 15.06. und 15.09. eines jeden Jahres), sowie die Abfuhr des Mähgutes. Abgestorbene Altbäume sind aus naturschutzfachlicher Sicht zu erhalten. Die Wiese/Streuobstwiese darf nicht gedüngt, mit Pflanzenbehandlungsmitteln bearbeitet oder bewässert werden. Die Bewirtschaftung/Unterhaltung soll in möglichst umweltverträglicher Art erfolgen. Dazu gehört, dass 5 – 10 % der Wiesenfläche überjährig stehenbleiben und erst im nächsten Jahr gemäht werden sollen. Diese sogenannten Altgrasinseln müssen jedes Jahr wandern und dürfen nicht am Wald- oder Ackerrand entstehen.
Interessenten bewerben sich bitte bis spätestens Sonntag, den 16. Februar 2025 schriftlich oder per E-Mail bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen, Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Mücke unter Tel. 06236/4182-419 oder kai.muecke@vg-rheinauen.de zur Verfügung.
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