Amtliche Meldung

Vollzug des Baugesetzbuches;

Ortsgemeinde Neuhofen, Bebauungsplan „Lebensmitteleinzelhandelt und Wohnbebauung alter Sportplatz“

hier: Satzungsbeschluss und Inkrafttreten gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ortsgemeinderat Neuhofen hat in seiner Sitzung am 29.11.2022 den Bebauungsplan „Lebensmitteleinzelhandel und Wohnbebauung alter Sportplatz“ als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 24 GemO beschlossen.

Die Genehmigung wurde mit Bescheid vom 16.03.2023, AZ: GBPL2023-RA3 durch die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis erteilt.

Die ca. 1,97 ha große Fläche befindet im Gemeindeeigentum und wird zurzeit als Sportplatz genutzt. Die Gemeinde beabsichtigt, auf dem zentral gelegenen Gelände an der Jahnstraße einen Lebensmittelmarkt als Vollsortimenter anzusiedeln. Das Areal eignet sich durch seine zentrale Lage, gute Erreichbarkeit und ausreichendem Flächenangebot sehr gut für die Ansiedlung eines zukunftsfähigen Einzelhandelsstandortes.

Im Jahr 2019 wurde von der Gemeinde ein Investorenauswahlverfahren durchgeführt, das zum Ziel hatte, einen geeigneten Investor zu finden, der das Areal des Sportplatzes erwirbt und auf diesem ein Lebensmittelmarkt als Vollsortimenter, mehrere Wohngebäude und ein Gebäude für eine Geschäfts- oder Mischnutzung (Wohnen/Gewerbe) in architektonisch ansprechender Qualität errichtet. Ziel ist es, eine attraktive Ortsgemeinde mit Wohn- und Gewerbenutzung zu schaffen. Maßgabe hierfür war es, ein verträgliches Nebeneinander der Nutzungen zu ermöglichen sowie die bestehenden Bäume im Plangebiet zu erhalten.

Der im Plangebiet enthaltene Parkplatz des Bürgerhauses sowie eine Freifläche (ehemaliges Kleinspielfeld) für einen Spielplatz sollen erhalten bleiben. Der Außenbereich für die Gartenwirtschaft der VfL-Gaststätte soll einer Neugestaltung unterzogen werden.

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von etwa 1,97 ha und liegt zentral im Siedlungsgebiet, zwischen Jahnstraße (K 14) im Süden, der Straße „Auf der Hasenplatte“ im Westen und dem Siedlerweg im Norden. Östlich des Geltungsbereiches befinden sich das Bürger- und Rathaus der Gemeinde.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 3832 (teilweise), 3834/1 (teilweise), 3834/2 (teilweise), 3834/3 (teilweise), 3843/2 (teilweise), 3454/18 (teilweise), 3874/2 (teilweise) und 3838 (teilweise) der Gemarkung Neuhofen.

Abbildung: Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Lebensmitteleinzelhandel mit Wohnbebauung alter Sportplatz“ (ohne Maßstab).

Die zeichnerisch festgelegten externen Ausgleichsflächen 1 und 2 befinden sich im Gewann „In den Offlach-Äckern“ als Teilfläche der Flurstücke Nr. 2980 und 3068 und die externe Ausgleichsfläche 3 befindet sich im Gewann „Im Woog auf der Platte“ als Teilfläche der Flurstücke Nr. 4751 bis 4755.

Abbildung: Geltungsbereich II der externen Ausgleichsfläche 1 (ohne Maßstab)

Abbildung: Geltungsbereich III der externen Ausgleichsfläche 2 (ohne Abbildung)

Abbildung: Geltungsbereich IV der externen Ausgleichsfläche 3 (ohne Maßstab)

Der Bebauungsplan wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht und tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.

Der Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht einschließlich der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10a Abs. 1 BauGB liegt ab sofort bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen, Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee, während der üblichen Dienststunden (Montag bis Freitag 8.00 – 12.00 Uhr, Montag bis Donnerstag 14.00-16.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) zur Einsichtnahme aus.

Ergänzend wird der Bebauungsplan auch in das Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht.

Neuhofen, 14.04.2023

gez. Ralf Marohn
Ortsbürgermeister

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