Vollzug des Baugesetzbuches; Bebauungsplan „Hauptstraße und Altenwohnheim – 1. Änderung“
Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.11.2024 die Aufhebung des Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Hauptstraße und Altenwohnheim – 1. Änderung“ vom 13.08.2019 beschlossen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die zukünftige Nutzung, den Umbau sowie der Neugestaltung der umliegenden Flächen rund um das alte Rathaus geschaffen werden.
Geltungsbereich:
(ohne Maßstab)
Der gegenwärtig rechtskräftige Bebauungsplan „Hauptstraße und Altenwohnheim“ behält vorerst seine Gültigkeit.
Neuhofen, 20.12.2024
gez. Marohn
Ortsbürgermeister