Vollzug des Baugesetzbuches; Ortsgemeinde Neuhofen, Bebauungsplan „Zentraler Ortskern“
hier: Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 09. Mai 2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Zentraler Ortskern“ der Ortsgemeinde Neuhofen gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch beschlossen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes beabsichtigt die Gemeinde für ein weiteres Gebiet die bestandsorientiere, planerische und rechtliche Grundlage für die Sicherung der bestehenden, schützenswerten Situation und den Erhalt des Ortsbildes im zentralen Bereich von Neuhofen zu schaffen, sowie verträgliche Erweiterungsmöglichkeiten zu ermöglichen.
Im Geltungsbereich befindet sich der ehemalige Kerweplatz, der im vergangenen Jahr saniert und hergerichtet wurden. Im nahen Umfeld befinden sich ebenfalls das Alte Rathaus mit dem Kriegerdenkmal und das Otto-Ditscher-Haus. Durch den Neubau einer Parkanlage wird das Gebiet aufgewertet. Der Bestand im Geltungsbereich soll daher aufgewertet und erhalten werden.
Der Bebauungsplan umfasst seine vollständige Regelungswirkung erst mit der Bekanntmachung und Ausfertigung. Bis zu diesem Zeitpunkt sind Fehlentwicklungen grundsätzlich nicht auszuschließen. Zur Sicherung des Planungsziels wird daher für das Gebiet des Bebauungsplanes eine Veränderungssperre erlassen.
Verfahren:
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung und auf die Erstellung eines Umweltberichts verzichtet.
Geltungsbereich:
Der räumliche Geltungsbereich befindet sich in Teilen zwischen der Jahnstraße, Hauptstraße, Burggasse und Ludwigshafener Straße. Zur genauen Abgrenzung wird auf den beigefügten Lageplan verwiesen.
Abbildung: Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Zentraler Ortskern“ (ohne Maßstab).
Neuhofen, den 31.05.2023
gez. Ralf Marohn
Ortsbürgermeister
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