Amtliche Meldung

Vollzug des Baugesetzbuches; Ortsgemeinde Otterstadt, Bebauungsplan „Mitte B“

hier: Bekanntmachung der erneuten Offenlage – Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB

Im Rahmen der vom 08.07.2024 bis einschließlich 25.08.2024 durchgeführten öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Anregungen und Bedenken geäußert, die zu Planänderungen geführt haben und eine erneute Auslegung notwendig machen.

In der Sitzung des Ortsgemeinderates am 12.02.2025 wurde dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes „Mitte B“ in der Fassung vom 10.01.2025 zugestimmt und die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes ist daher gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Mitte B“ beabsichtigt die Gemeinde auch für ein weiteres Gebiet die bestandsorientiere, planerische und rechtliche Grundlage für die Sicherung der bestehenden, schützenswerten städtebaulichen Situation und den Erhalt des Ortsbildes im zentralen Bereich von Otterstadt zu schaffen, sowie verträgliche Erweiterungs- und Nachverdichtungsmöglichkeiten im Gebäudebestand zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf das im Jahr 2019 erstellte Ortsentwicklungskonzept verwiesen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst folgendes Straßenquadrat: teilweise Linden-, Kapellen und Speyerer Straße.  Die Fläche des Bebauungsplanes umfasst ca. 9,5 ha und liegt innerhalb der Ortslage. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich abschließend aus dem Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Abbildung: Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Mitte B“ (ohne Maßstab).

Folgende Änderung wurden gegenüber dem ersten Entwurf vorgenommen:

  • Art der baulichen Nutzung (Einordnung der Gebiete)
  • Bauweise (Baulinien und Baugrenzen)

Der Bebauungsplanentwurf einschließlich der textlichen Festsetzungen und der Begründung liegt gem. § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit

vom 07.03.2025 bis einschließlich 07.04.2025

zu jedermanns Einsicht sowie auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rheinauen aus. Ergänzend bereitgestellt werden die Abwägungsunterlagen aus der regulären Offenlage vom 08.07.2024 bis einschließlich 25.08.2024.

Die Einsichtnahme ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen, Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee während der üblichen Dienststunden (Montag – Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr und Montag – Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Zusätzlich werden die Unterlagen während des genannten Zeitraumes auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Rheinauen unter https://www.vg-rheinauen.de/leben-in-der-vg/bauen-wohnen/bauleitplaene-offenlage/ veröffentlicht.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist, schriftlich oder zur Niederschrift, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen, Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee abgegeben werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per E-Mail an die Adresse m.christmann@modusconsult.net und/oder nadine.ruttinger@vg-rheinauen.de gesendet werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und Bestandteil der im Internet veröffentlichten bzw. bei der Verbandsgemeinde Rheinauen ausgelegten Unterlagen:

  • Überschlägige Prüfung der Umweltauswirkungen (Vorprüfung des Einzelfalls nach Anlage 2 BauGB), Stand Mai 2023

Es wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift),
  1. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Otterstadt, 27.02.2025

gez.

Böhm
Ortsbürgermeister

 

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