Vollzug des Baugesetzbuches; Ortsgemeinde Waldsee, Bebauungsplan „Campingplatz Auf der Au“
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.10.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Campingplatz Auf der Au“ der Ortsgemeinde Waldsee gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch beschlossen.
In der gleichen Sitzung hat der Ortsgemeinderat die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan dient der planungsrechtlichen Sicherung eines vorwiegend von Dauercampern bzw. Kleinwochenendhäusern im Sinne der Landesverordnung über Camping- und Wochenendplätze (Camping- und Wochenendplatzverordnung) und in begrenztem Umfang von Kurzzeitcampern genutzten Campingplatzes sowie der ergänzenden Nutzungen in Form von zentralen Einrichtungen, Betriebswohnungen, der Versorgung des Gebiets dienenden Einzelhandel, Schank- und Speisewirtschaften, Stellplätzen und Nebenanlagen sowie von Flächen für die Grünschnitt-, Wertstoff- und Abfallentsorgung, soweit sie den zulässigen Nutzung zu- und untergeordnet sind.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet befindet sich westlich der Ortslage von Waldsee direkt südlich des Schulgutweihers und westlich des Marxweihers. Das Plangebiet umfasst die Fläche des Campingplatzes mit einer Größe von rund 61,8 ha. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs und die einbezogenen Flurstücke ergeben sich abschließend aus der Planzeichnung des Bebauungsplanes gemäß § 9 Abs. 7 BauGB.
Abbildung: Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Campingplatz Auf der Au“ (ohne Maßstab).
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form der frühzeitigen Offenlage findet statt von
Montag, den 20.01.2025
bis einschließlich Freitag, den 16.02.2025
bei der Verbandsgemeinde Rheinauen, Bauverwaltung, Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee, während der üblichen Dienststunden (Montag – Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr und Montag – Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung.
Parallel zur öffentlich Auslegung werden die Unterlagen während des o.g. Zeitraumes auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rheinauen unter
zur Einsichtnahme bereitgestellt. Die Bekanntmachung finden Sie ebenso auf der Homepage unter www.vg-rheinauen.de.
Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Waldsee, 20.12.2024
gez. Klein
Ortsbürgermeisterin
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