Fälligkeit der Grundsteuer Wir weisen darauf hin, dass am 15.02.2022 die Grundsteuer für das I. Quartal fällig wird. Die Folgefälligkeiten sind: 15.05.2022, 15.08.2022 sowie 15.11.2022 Zusätzliche Zahlungsaufforderungen oder Kontoauszüge werden…
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